Jokertage

 

Die Eltern haben das Recht, ihre Kinder pro Schuljahr max. zwei Halbtage (oder einen ganzen Tag) für private Anlässe aus der Schule zu nehmen.

 

Voraussetzung ist eine schriftliche Orientierung an die Klassenlehrkraft, mindestens fünf Tage vor der Absenz.

Viel Spass!