Der Schulärztliche Dienst
Gesetzliche Grundlagen
Der Schulärztliche Dienst des Kantons St.Gallen basiert auf der Verordnung über den Schulärztlichen Dienst (VO) vom 31. Mai 2005 (sGS 211.21 neues Fenster), die in Anwendung von Art. 16 des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979 (sGS 311.1 neues Fenster) erlassen wurd
Der Schulärztliche Dienst umfasst (gemäss Art. 2 VO) die:
- Erhaltung und Förderung der körperlichen und der seelischen Gesundheit der Schulkinder
- Früherkennung von Gesundheitsstörungen
- ärztliche Beratung in Fragen der Gesundheitserziehung
Bei der Umsetzung dieser Aufgaben spielt der Public Health-Gedanke (Chancengleichheit für alle) eine tragende Rolle. Mit den drei obligatorischen Reihenuntersuchungen (Schuleintritt, 5. Primarklasse, Schulaustritt) wird dieses Ziel angestrebt.
Weitere Informationen:
Unser Motto

"Gesundheit ist kein Zustand, sondern eine Verfasstheit, ist kein Ideal und nicht einmal ein Ziel. Gesundheit ist ein Weg, der sich bildet, indem man ihn geht."
Schnipperges ,Medizinhistoriker, 1982
Kontakt
Amt für Gesundheitsvorsorge
Gesundheitsdepart. des Kant. SG
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9001 St.Gallen
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Fax: 071 229 35 52
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