Der Schulärztliche Dienst

Gesetzliche Grundlagen

Der Schulärztliche Dienst des Kantons St.Gallen basiert auf der Verordnung über den Schulärztlichen Dienst (VO) vom 31. Mai 2005 (sGS 211.21 neues Fenster), die in Anwendung von Art. 16 des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979 (sGS 311.1 neues Fenster) erlassen wurd

 

Der Schulärztliche Dienst umfasst (gemäss Art. 2 VO) die: 

  • Erhaltung und Förderung der körperlichen und der seelischen Gesundheit der Schulkinder
  • Früherkennung von Gesundheitsstörungen
  • ärztliche Beratung in Fragen der Gesundheitserziehung

 

 Bei der Umsetzung dieser Aufgaben spielt der Public Health-Gedanke (Chancengleichheit für alle) eine tragende Rolle. Mit den drei obligatorischen Reihenuntersuchungen (Schuleintritt, 5. Primarklasse, Schulaustritt) wird dieses Ziel angestrebt.

 

Weitere Informationen:

 

Unser Motto

"Gesundheit ist kein Zustand, sondern eine Verfasstheit, ist kein Ideal und nicht einmal ein Ziel. Gesundheit ist ein Weg, der sich bildet, indem man ihn geht."

Schnipperges ,Medizinhistoriker, 1982

Kontakt

Amt für Gesundheitsvorsorge   

Gesundheitsdepart. des Kant. SG

Davidstrasse 27 

9001 St.Gallen 

Tel: 071 229 43 82 

Fax: 071 229 35 52 

info.gesundheitsvorsorge@sg.ch